Niemand rechnet mit einem Brand, einem Wasserschaden oder einer Naturkatstrophe, doch wenn diese Fälle eintreten, ist rasche Hilfe gefragt. Unmittelbar nach den ersten Maßnahmen, etwa durch die Feuerwehr, liegt es in der Verantwortung des Eigentümers und Versicherungsnehmers, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Schnelle und unbürokratische Hilfe ist hier gefragt, damit zum Schaden nicht weiterer Ärger kommt.
Ersthilfe/Sofortmaßnahme
Unsere Spezialisten sind rund um die Uhr in Rufbereitschaft, um Ihnen sofort nach einem Schadensereignis umfassende erste Hilfe zu leisten, die Situation zu erfassen und zu analysieren und die weiteren Maßnahmen mit Ihnen abzusprechen und zu koordinieren.
0800 -
103 99 55
Ersthilfe/Sofortmaßnahme
Soforthilfe bei Rohrbruch
Soforthilfe bei Wasserschaden
Versicherungsabwicklung
Wenn der Schaden durch Ihre Versicherung gedeckt ist – zum Beispiel durch eine Gebäude- oder Hausratsversicherung –, können Sie, nachdem Sie den Schaden gemeldet und eine Deckungszusage erhalten haben, Ihre Ansprüche einfach an uns abtreten. Wir rechnen dann unmittelbar mit der Versicherung ab, Sie müssen nicht in Vorlage treten und ersparen sich zusätzlichen „Papierkrieg“.
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